Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
Diese Bedingungen gelten für die Vermittlung von Fahrzeugen. FLAT SIX MOTORS tritt dabei nicht als Verkäufer auf — der Kaufvertrag kommt zwischen dem Eigentümer des Fahrzeugs und dem Käufer zustande.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Vermittlung von Fahrzeugen durch die Flat Six Motors Frankfurt UG (haftungsbeschränkt) i. G., Zeißelstraße 7a, 60318 Frankfurt am Main (nachfolgend „FLAT SIX“).
(2) FLAT SIX vermittelt Fahrzeuge und tritt dabei nicht als Verkäufer auf. Der Kaufvertrag über ein vermitteltes Fahrzeug kommt ausschließlich zwischen dem Eigentümer des Fahrzeugs (Verkäufer) und dem Käufer zustande. FLAT SIX wird nicht Vertragspartei dieses Kaufvertrags.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn FLAT SIX ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungen von FLAT SIX
(1) FLAT SIX erbringt Vermittlungsleistungen. Dazu gehören je nach Vereinbarung: Bewertung des Fahrzeugs, Darstellung im Internet und auf Plattformen, Ansprache und Vorauswahl von Interessenten, Begleitung von Besichtigung und Verhandlung sowie organisatorische Unterstützung bei der Abwicklung.
(2) FLAT SIX schuldet keinen Vermittlungserfolg, sondern das Bemühen um eine Vermittlung, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(3) Angaben zu Fahrzeugen beruhen auf den Auskünften des Eigentümers und eigener Inaugenscheinnahme. FLAT SIX gibt sie nach bestem Wissen weiter, übernimmt jedoch keine Gewähr für Eigenschaften des Fahrzeugs — diese schuldet allein der Verkäufer.
§ 3 Technische Prüfung und Zustandsberichte
(1) Führt FLAT SIX eine technische Prüfung durch oder lässt sie durchführen, ist deren Ergebnis eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Untersuchung. Sie ersetzt weder ein Sachverständigengutachten noch eine Hauptuntersuchung.
(2) Eine technische Prüfung kann verdeckte Mängel nicht ausschließen. Ein Zustandsbericht begründet keine Zusicherung von Eigenschaften und keine Beschaffenheitsvereinbarung.
(3) FLAT SIX haftet für Zustandsberichte und Beratungsleistungen nach § 6.
§ 4 Provision
(1) Die Provision und ihr Schuldner werden im Vermittlungsauftrag ausdrücklich vereinbart. Sie beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, 5 % des erzielten Verkaufspreises.
(2) Die Provision wird gesondert abgerechnet. Der Kaufpreis fließt vollständig an den Eigentümer des Fahrzeugs; FLAT SIX behält keine Differenz zwischen einem Mindestpreis und dem tatsächlichen Verkaufspreis ein.
(3) Der Anspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss des Kaufvertrags und ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Die Provision unterliegt der Regelbesteuerung; die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Eigentümer sichert zu, verfügungsberechtigt zu sein und alle ihm bekannten Umstände offenzulegen, die für den Wert oder die Verkehrssicherheit erheblich sind — insbesondere Unfallschäden, Nachlackierungen, Vorschäden, Laufleistungskorrekturen und offene Rückrufe.
(2) Er stellt die erforderlichen Unterlagen bereit: Fahrzeugpapiere, Serviceheft, Rechnungen und Berichte über Untersuchungen.
(3) Verschweigt der Eigentümer erhebliche Umstände, stellt er FLAT SIX von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei.
§ 6 Haftung
(1) FLAT SIX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FLAT SIX nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), und zwar begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Für Mängel des vermittelten Fahrzeugs haftet ausschließlich der Verkäufer. FLAT SIX ist nicht Verkäufer und schuldet keine Sachmängelhaftung.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieser Bedingungen ist und Ihnen vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wird.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.